Neue Regionapolitik
Das Bundesgesetz über Regionalpolitik ist die Grundlage für die regionale
Innovationspolitik des Kantons Freiburg, die auf die Förderung der
Wirtschaft, der Gesellschaft und der Umwelt ausgerichtet ist. Die
Herausforderung liegt darin, die Randregionen am wirtschaftlichen Wandel
von morgen teilhaben zu lassen.
Der Bundesrat hat das Bundesgesetz über
Regionalpolitik und die dazugehörigen Verordnungen per 1. Januar 2008 in
Kraft gesetzt.
Die Regionalpolitik ist eine Wachstumspolitik , die vom Bund initiiert
wurde, um den Randregionen mehr Dynamik zu verleihen. Durch die
Unterstützung innovativer Projekte mit hoher Wertschöpfung werden der
Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie eine dezentrale
Besiedlung angestrebt. Der Kanton Freiburg möchte die Innovation fördern.
Die Innovation fördert auch in den Regionen des Kantons das
Wirtschaftswachstum. Sie soll sich nicht alleine auf die Industriebetriebe
beschränken, sondern auch in anderen Bereichen wie der Landwirtschaft, dem
Tourismus, der Energie und den natürlichen Ressourcen, der Bildung sowie
der Gesundheit stattfinden. Innovation ist ein Wertschöpfungsfaktor.
Die Wirtschaftspolitik des Kantons Freiburg umfasst zwei Kernaufgaben:
- Die Unterstützung der Ansiedlung und Erweiterung von Unternehmen;
- Die regionale Innovation gestützt auf Projekte in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Organisationen zur Förderung der Innovation in Unternehmen (Fri-Up und CCSO), den Unternehmen, den Westschweizer Kantonen und den Regionen.